Damit meinte sie aber gemäss eigener überzeugender Darstellung nicht, dass sie sich strafrechtlich relevant verhalte hätte, sondern, dass es pädagogisch andere Möglichkeiten gegeben hätte, dieser Situation zu begegnen. Die Videodateien belegen, dass die Beschuldigte nicht tätlich geworden ist. Auf einer der Videosequenzen ist zu sehen, wie sich die Beschuldigte dem Beschwerdeführer in den Weg stellt und auf einen Platz zeigt. Sie hat dabei den Computer auf dem Arm. Ihre Sätze «hör auf» (3x) weisen darauf hin, dass sie versucht hat, die Situation zu deeskalieren.