Selbst wenn die Fluchttüre von aussen abgeschlossen werde, sei es jederzeit möglich, die Tür von innen zu öffnen und den Raum zu verlassen. Dies könne jederzeit überprüft werden. Sie sei sofort zum Schulleiter gegangen und habe ihn um Hilfe gebeten. Beim besagten Raum handle es sich um den Vorraum des Geografiezimmers, welches sich im ersten Stock befinde. Sie, die Beschuldigte, habe sich dem Beschwerdeführer in den Weg gestellt. Sie habe ihn aber weder angefasst noch festgehalten; sie habe ihren Laptop auf dem Arm gehabt. Der Beschwerdeführer habe mehrmals versucht, sie zur Seite zu drücken, um den Raum zusammen mit der Klasse zu verlassen.