Man erkenne, dass der Beschwerdeführer Angst gehabt habe. Die anderen Schüler hätten die Lehrerin angefleht, den Beschwerdeführer nicht einzusperren und ihr gesagt, es gebe keine Fluchttüre, er könnte aus dem Fenster springen. Die Dauer der Videos sei ca. 15 Minuten. Die Angelegenheit habe also nicht nur drei Minuten gedauert. Die Beschwerdekammer solle das Video anschauen und die Schüler zur Anhörung einladen.