Eine Flucht wäre nur aus dem Fenster aus dem zweiten Stock möglich gewesen. Er sei länger als zehn Minuten im Zimmer eingeschlossen gewesen, und obwohl es sich nur um ein kurzes Festhalten gehandelt habe, sei dieses doch durch Zwang und Gewalt einer Lehrerin erfolgt, die grösser und schneller sei als er. In der Replik ergänzt er, die Aussagen des Schulleiters D.________ seien nicht korrekt gewesen. Mehrere Schüler hätten den Konflikt bei der zweiten Türe gesehen, was ein Video beweise und was diese auch bezeugen könnten. Man erkenne, dass der Beschwerdeführer Angst gehabt habe.