1. Am 2. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Nötigung (evtl. Freiheitsberaubung) und Tätlichkeiten ein. Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), gesetzlich vertreten durch C.________, am 18. August 2019 Beschwerde. Er verlangte sinngemäss die Weiterführung des Verfahrens sowie dass Mitschüler zur Sache befragt würden.