Eine Verletzung der Einheit der Rechtsordnung liegt nicht vor. 7.3 Zusammengefasst steht der Verwertbarkeit beider Protokolle steht nichts entgegen. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 8 8. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Ferner legen die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ am Ende des Verfahrens fest (Art. 135 Abs. 2 StPO).