1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen Art. 85 des Sozialhilfegesetzes (SHG; BSG 860.1) sowie evtl. wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe. Sie wirft ihm zusammengefasst vor, trotz Bezugs von Sozialhilfe ohne Meldung an die Behörden einen Autohandel betrieben zu haben.