8 lagen entstanden sind, diese jedoch nur geschätzt werden können, bestimmt die Beschwerdekammer hierfür einen Pauschalbetrag von CHF 20.00. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der geltend gemachte Aufwand für das Jahr 2017 um 2.6 Stunden gekürzt wird. Ferner wird die Reisezeit lediglich mit einem Zuschlag von CHF 75.00 entschädigt und für Telefonspesen, Porti und Kopien ein Betrag von CHF 20.00 gesprochen. Dies ergibt folgendes Honorar für das Jahr 2017: