Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Regelung habe ihm nicht zugemutet werden können, sich selbst zu verteidigen. Ferner hält der Beschwerdeführer den ihm zugesprochenen Genugtuungsbetrag von CHF 100.00 als unangemessen. Eine Erhöhung rechtfertige sich mit Blick auf die lange Verfahrensdauer und auch deshalb, weil die Hausdurchsuchung in Anwesenheit seiner Familie stattgefunden habe. Ausserdem hätten die Nachbarn und die Vermieterin alles mitgekriegt, weshalb sein Ansehen und dasjenige seiner Familie massiven Schaden genommen haben.