2 C.________ und gab an, diesen nur im Zusammenhang mit einem Kaufinteresse an einem Restaurationsbetrieb zu kennen. Die Einvernahme des Beschwerdeführers fand im Beisein des von ihm beigezogenen Rechtsanwalts D.________ statt. Aktenkundig hatte die Polizei den Beschwerdeführer bereits am 15. Juli 2017 zur Einvernahme am 26. Juli 2019 vorgeladen gehabt. Dieser Termin musste infolge einer Terminkollision bei Rechtsanwalt D.________ verschoben werden. Am 23. Mai 2019 erfolgte die Mitteilung gemäss Art.