10. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren wird gemäss Art. 135 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder das Sachgericht festzusetzen sein. 4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.