Wie aus den Akten hervorgeht, kam es am 1. Juli 2019 zudem zu einem Vorfall, bei dem er (offenbar eingestandenermassen) Steine auf die Bahngleise bei der Station Felsenau legte. Er scheint also zu gewissen speziellen Aktionen zu neigen, womit er sich, anders als geltend gemacht, eben doch von der grossen Masse abhebt. Damit liegen gesamthaft betrachtet genügend konkrete Hinweise vor, um das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts zu bejahen. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwände vermögen daran nichts zu ändern.