Es ist zwar denkbar, dass er wie behauptet nur deswegen ein Feuerzeug bei sich hatte, weil er Raucher ist. Dennoch lässt das aufgefundene Feuerzeug die ihm zur Last gelegten Delikte als realisierbar erscheinen und sich damit mit dem Tatverdacht der Brandstiftung vereinbaren. Weiter zeigt der – für das Alter des Beschwerdeführers bereits lange – Strafregisterauszug, dass er wegen Sachbeschädigung bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Wie aus den Akten hervorgeht, kam es am 1. Juli 2019 zudem zu einem Vorfall, bei dem er (offenbar eingestandenermassen) Steine auf die Bahngleise bei der Station Felsenau legte.