Zu den Schuhen kann ich nichts sagen. Am Rücken trug die Person einen schwarzen Rucksack. (…)» Mit der Generalstaatsanwaltschaft kann festgehalten werden, dass diese Beschreibung fast perfekt auf den Beschwerdeführer passt. Alter (20-jährig), Hautfarbe (weiss), Grösse (182 cm), Statur (schlank) und Haarfarbe (dunkelbraun) stimmen weitestgehend überein. Die Übereinstimmungen lassen sich auch anhand der von der Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Fotos des Beschwerdeführers leicht erkennen.