6. Der Tatverdacht stützt sich in erster Linie auf die Aussagen des Zeugen C.________. Dieser konnte in der Nacht vom 1. August 2019 um ca. 2.00 Uhr morgens von seinem Balkon aus beobachten, wie eine junge Person zwei Kehrichteimer anzündete. Diese Person beschrieb er wie folgt (Einvernahme vom 1. August 2019 Z. 79-83): «Männlich, zwischen 175-185 cm gross. Schlanke Statur. Zwischen 17-20-jährig. Weisse Hautfarbe. Vom Gesicht habe ich nicht alles gesehen. Schwarze, mittellange Haare (bis zum Ohrbereich sicher). Die Person trug schwarze Kleidung (schwarzes T-Shirt, schwarze Jeans). Zu den Schuhen kann ich nichts sagen.