1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt die Beschwerdeführerin. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin C.________ (mit den Akten) - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________