Vorliegend handelt es sich nicht um komplexen Rechtsfragen, der Sachverhalt ist übersichtlich und der Aktenumfang durchschnittlich. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) hält die Beschwerdekammer in Strafsachen einen Auf- 10 wand von maximal 10.5 Stunden als geboten, ausmachend ein Honorar von CHF 3‘033.50 (inkl. Auslagen und MWST). Die Beschwerdeführerin wird somit verpflichtet, dem Beschuldigten 2 die Anwaltskosten in der Höhe von CHF 3‘033.50 zu ersetzen.