__ das Dossier erst am 21. Januar 2019 (damit nach Erlass der angefochtenen Verfügung) übernommen hat und sich entsprechend hat einlesen müssen. Gleich verhielt es sich jedoch beim Rechtsvertreter der Beschuldigten 1. Im Vergleich zur Beschuldigten 1 sah sich der Beschuldigte 2 jedoch mit mehreren Straftatbeständen konfrontiert und waren diese einzeln zu prüfen, was einen höheren Aufwand rechtfertigt. Vorliegend handelt es sich nicht um komplexen Rechtsfragen, der Sachverhalt ist übersichtlich und der Aktenumfang durchschnittlich.