7 Ihre Argumente seien nicht ernsthaft gelesen, gewürdigt und geprüft worden. Ferner habe er ein gemeinsames Gespräch aller Eltern mit der Schulleitung verwehrt und die Probleme in der Klasse sowie die Entwicklungsgefährdung der Kinder toleriert. Er habe das Verfahren bestimmt, dieses verzögert und seine Machtposition ausgenützt. 6.1.3 Dass der Beschuldigte 2 seine Amtsgewalt missbraucht hätte, ist nicht ersichtlich.