Die Beschuldigte 1 nehme die Begleitung durch den Berater weiterhin freiwillig in Anspruch. Das Schulinspektorat habe der Bildungskommission eine seröse Prüfung und ordentliche Abwicklung der Angelegenheit attestiert. Mit den getroffenen Massnahmen gelte die Anzeige als erledigt und das aufsichtsrechtliche Verfahren als abgeschlossen. Bezugnehmend auf den entsprechenden Entscheid des Schulinspektorats vom 2. Februar 2018 wandte sich die Beschwerdeführerin am 11. März 2018 erneut an