Mit Beschwerde vom 23. November 2017 rügte die Beschwerdeführerin (u.a.), dass das Verfahren betreffend Klassenumteilung unfair gewesen sei. Am 1. Dezember 2017 setzte die Bildungskommission die übrigen Eltern über das laufende aufsichtsrechtliche Verfahren in Kenntnis und wies darauf hin, dass mittels externer Beratung sowohl die Klassenführung an der Klasse 5/6 f geprüft, als auch die gegenüber der Schulleitung erhobenen Beanstandungen untersucht würden.