__ während der Dauer des aufsichtsrechtlichen Verfahrens den Unterricht in einer Nachbargemeinde besuchen könne, zumal die Beschwerdeführerin mehrmals darauf hingewiesen habe, dass J.________ sehr leide und für ihn ein Klassenwechsel unumgänglich sei. Die Bildungskommission schlage einen Klassenwechsel nach L.________ vor. Hierzu werde der Beschwerdeführerin (und ihrem Ehemann) das rechtliche Gehör gewährt. Innert Frist wehrte sich die Beschwerdeführerin gegen einen ausserhalb des bisherigen Schulhauses vorgesehenen Klassenwechsel. Mit Schreiben vom 14. November 2017 begründete der Beschuldigte 2 den vorgeschlagenen Standort, bot als Alternative das Schulhaus M.___