Am 18. Oktober 2017 fand ein Gespräch zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann einerseits und der Beschuldigten 1, dem Schulleiter Standort K.________, dem Abteilungsleiter Bildung (Beschuldigter 2) sowie dem Präsidenten der Bildungskommission andererseits statt. Die ebenfalls anwesende Schulsekretärin verfasste eine ausführliche Aktennotiz über das Gespräch. Der In-