Hiernach wandte sich die Beschwerdeführerin überdies an den Schulinspektor und den Präsidenten der Bildungskommission und bat um Unterstützung bei Schwierigkeiten mit einer Lehrperson (Schreiben der Beschwerdeführerin an den Präsidenten der Bildungskommission vom 22. September 2017). Am 18. Oktober 2017 fand ein Gespräch zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann einerseits und der Beschuldigten 1, dem Schulleiter Standort K.________, dem Abteilungsleiter Bildung (Beschuldigter 2) sowie dem Präsidenten der Bildungskommission andererseits statt.