Dies veranlasste die Beschwerdeführerin im September 2017 zur Kontaktaufnahme mit dem Schulleiter Standort K.________, worauf am 20. September 2017 ein Gespräch zwischen der Beschuldigten 1, dem Schulleiter Standort K.________ sowie der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann stattgefunden hat. Anlässlich dieses Gesprächs wurden seitens der Eltern E.________ diverse Unzulänglichkeiten der Beschuldigten 1 thematisiert (u.a. organisatorische Unzulänglichkeiten, schulische Überforderung der Kinder, Angstklima, mangelnde Führung der Schüler).