Den Aussagen der Beschwerdeführerin zufolge soll die Beschuldigte 1 aufgrund der damaligen Probleme in die Unterrichtsstufe 5./6. Klasse gewechselt haben. Den von der Beschwerdeführerin eingereichten Dokumenten lässt sich entnehmen, dass sich bereits zu Beginn des Schuljahrs 2017/2018 wieder Schwierigkeiten im Unterricht ergeben haben sollen. So soll die Beschuldigte 1 die Schüler blossgestellt und überfordert haben. Dies veranlasste die Beschwerdeführerin im September 2017 zur Kontaktaufnahme mit dem Schulleiter Standort K.________, worauf am 20. September 2017 ein Gespräch zwischen der Beschuldigten 1, dem Schulleiter Standort K._____