Der Schulleitung warfen die beiden Anzeigerinnen vor, dass sie untätig bleiben und die Eltern nicht ernst nehmen würden. In der Folge erhob E.________ auch Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, Erpressung und Drohung. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 27. August 2018 konstituierte sie sich als Straf- und Zivilklägerin. Mit Verfügung vom 11. Januar 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte 1, C.________ (Abteilungsleiter Bildung; nachfolgend: Beschuldigter 2) und evtl. weitere Verantwortliche der Schulbehörden nicht an die Hand.