1. E.________ und F.________ erstatten am 17. November 2017 auf der Polizeiwache G.________ Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1), Lehrerin ihrer Söhne, und die Schulleitung der Schule H.________, Standort I.________, wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Sie begründeten ihre Anzeige damit, dass die Beschuldigte 1 die Schüler mit dem Schulstoff überfordern würde. Zudem bestehe in der Klasse ein Angstklima. Die Kinder würden sich nicht mehr wagen, ihre Fragen und Sorgen gegenüber den Eltern sowie der Lehrerin zu äussern, da sie durch die Beschuldigte 1 gemassregelt und blossgestellt würden.