3 antragsstellers, Gerichtsstandakten, einen polizeilichen Nachtrag mit Beilagen sowie Steuerdaten. Es ist insgesamt nicht ersichtlich, inwieweit das Verfahren für den Beschuldigten Schwierigkeiten bieten sollte, welchen er alleine nicht gewachsen wäre. […]. Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde abzuweisen.