Das Deutsche Recht besagt sogar, dass weder Juristen noch Ärzte über besondere Behandlung verfügen und KEIN Deut besser sind als der Durchschnittsbürger. Eine Besserstellung und Behandlung der bezeichneten Berufsgruppen verstösst gg den GRUNDSATZ der GLEICHSTELLUNG und müsste schon deshalb kritisiert und bestritten werden. Der Antrag auf eine Pflichtverteidigung ist deshalb begründet und ergibt sich auch aus den Akten. […] (Orthographiefehler korrigiert).