Auch im Sinne der Gerichte. Ein Rechtsstaat garantiert jedem Bürger die gleiche AUFMERKSAMKEIT und BEHANDLUNG jeden BÜRGERS. Das heisst auch im Klartext, dass ein Rechtsanwalt oder ein Richter KEINE Privilegien und Bevorzugung erfahren darf. Das heisst aber auch weder Juristen noch die Männer in Weiss besitzen mehr RESPEKT oder mehr RECHTE als der Durchschnittsbürger. Das Deutsche Recht besagt sogar, dass weder Juristen noch Ärzte über besondere Behandlung verfügen und KEIN Deut besser sind als der Durchschnittsbürger.