Klares Urteil abgegeben hat, und somit der Vorstoss gg das Ersturteil noch RECHTSHÄNGIG ist, ist diese Sache für mich nicht mehr alleine zu bewältigen. Auf Grund der Sach- und Rechtlage handelt es sich nicht nur um eine "Beschimpfung oder Beleidigung" sondern ist verbunden mit der Exmission und diese hat gezeigt, dass dieser Fall alleine NICHT mehr bewältigt werden kann - es handelt sich um ein Antragsdelikt. Da ich bisher immer VERGEWALTIGT wurde durch die Staatsanwälte und die Richter ist eine amtliche Pflichtverteidigung UNUMGÄNGLICH und muss bewilligt werden. Auch im Sinne der Gerichte.