Gerade das Verhalten des "Anzeigeerstatters" beweist ganz klar dass es sich um ein SCHWERWIEGENDES Verfahren handelt, hat dieser doch 4 Kündigungen ausgesprochen und allesamt VERLOREN. Auch die erste Exmission, die auf dem angeblich gleichen Standpunkt und Fakten eingereicht wurde, wurde NICHT eingetreten. Auf Grund der Tatsache, dass bis heute dass Bundesgericht in der Exmission NOCH KEIN Klares Urteil abgegeben hat, und somit der Vorstoss gg das Ersturteil noch RECHTSHÄNGIG ist, ist diese Sache für mich nicht mehr alleine zu bewältigen.