Mit Verfügung vom 6. August 2019 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Beiordnung eines amtlichen Verteidigers ab. Gleichentags verfügte sie, dass am Strafbefehl festgehalten werde und die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen würden. Gegen die Nichtgewährung einer amtlichen Verteidigung erhob der Beschwerdeführer am 9. August 2019 Beschwerde. Mit Eingabe vom 27. August 2019 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme.