2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher C.________ - der Leitung Jugendanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, Jugendanwalt D.________ (mit den Akten) - Kantonspolizei Bern, Frau E.________ - Kantonspolizei Bern, KTD, ED-Behandlung Bern, 16. Oktober 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: