sie richten sich direkt gegen staatliches Handeln und weisen eine gewisse Schwere auf. Wie die Jugendanwaltschaft ausführt, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung der Anlasstat. Der Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers ist demgegenüber leichter Natur. Hinzu kommt, dass die persönliche Entwicklung des Beschwerdeführers und seine Integration in die Gesellschaft trotz erkennungsdienstlicher Erfassung und allfälliger Speicherung seines DNA- Profils unbehindert möglich bleibt.