5 2019 noch in der Beschwerdeschrift zum Tatvorwurf geäussert. Es liegen lediglich zwei Aussagen von Polizisten vor, die den Beschwerdeführer als Flaschenwerfer im Video wiedererkannt haben wollen. Solange die Tatbeteiligung des Beschwerdeführers nicht endgültig geklärt ist, besteht im Lichte des Gebotes der Erforschung der materiellen Wahrheit ein erhebliches Interesse an einer möglichst umfassenden Beweismittelerhebung.