7. Bezüglich der Voraussetzung der gesetzlichen Grundlage (Art. 197 Abs. 1 Bst. a StPO) ist festzuhalten, dass eine solche für die erkennungsdienstliche Erfassung mit Art. 260 StPO wie auch für die DNA-Analyse mit Art. 255 Abs. 1 StPO und dem DNA-Profil-Gesetz, welches Art. 259 StPO für anwendbar erklärt, gegeben ist.