3. Die angefochtene erkennungsdienstliche Erfassung und die DNA-Profilerstellung begründet die Jugendanwaltschaft zusammenfassend damit, dass es am 29. Juni 2019 auf der Schützenmatte in Bern zu mehreren gezielten Flaschenwürfen gegen die Polizei sowie deren Patrouillenfahrzeug und damit verbunden zu Sach- und Personenschäden gekommen sei. Von der Polizei in der Tatnacht aufgezeichnete Videoaufnahmen zeigten den Beschwerdeführer am Tatort. Unmittelbar nach der Tat seien die von der Täterschaft geworfenen Flaschen resp. deren Fragmente sichergestellt worden.