1. Am 19. Juli 2019 eröffnete die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) gegenüber A.________ eine Strafuntersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Mit Verfügung vom 31. Juli 2019 ordnete sie die erkennungsdienstliche Erfassung und die Erstellung eines DNA-Profils an. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 9. August 2019 Beschwerde ein. Er beantragte unter Kostenfolge, die Verfügung sei aufzuheben (Ziff. 1) und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren (Ziff. 2).