5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerdeverfahren BK 19 355 und BK 19 356 werden vereinigt. 2. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 26. Juli 2019 wird aufgehoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wird durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte festzulegen sein.