_ erscheint es als nicht zumutbar, den Beschwerdeführer – der ihn in Bezug auf die Verteidigungsstrategie in diesem umfangreichen Verfahren relativ heftig kritisiert – weiterhin zu vertreten. Es ist kaum denkbar, dass ein Anwalt unter solchen Umständen unbefangen eine sachkundige, engagierte und effektive Verteidigung gewährleisten könnte. Zudem liegt die geforderte anwaltliche Erklärung vor, dass eine wirksame Verteidigung nicht mehr gewährleistet werden könne: In seiner Beschwerde vom 8. August 2019 stellt Rechtsanwalt B.________ explizit und mit glaubhaft gemachter Begründung den Antrag auf Entlassung aus dem amtlichen Mandat.