4 zeit erfolgen muss. Erkennt ein Verteidiger einen möglichen Interessenskonflikt, so hat er diesen umgehend geltend zu machen und ein Mandat niederzulegen. Was für einen Privatverteidiger gilt, gilt diesbezüglich auch für den amtlichen Verteidiger. Für Rechtsanwalt B.________ erscheint es als nicht zumutbar, den Beschwerdeführer – der ihn in Bezug auf die Verteidigungsstrategie in diesem umfangreichen Verfahren relativ heftig kritisiert – weiterhin zu vertreten.