Fassbare Beispiele, welche zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses geführt haben, können vom amtlichen Verteidiger – wie er glaubhaft ausführt – nicht geltend gemacht werden, da dies der Stand des Verfahrens nicht zulasse. Die Gefahr eines Parteiverrats kann weder dem Beschwerdeführer noch Rechtsanwalt B.________ zugemutet werden. Dennoch sind die Erklärungen des Verteidigers als glaubhaft einzuschätzen. Im Weiteren erkennt auch die Beschwerdekammer einen drohenden Interessenskonflikt. Prinzipiell reicht ein solcher aus, um ein Mandat nicht anzunehmen. Es handelt sich um ein Gebot der Vorsicht.