Schliesslich darf beim Entscheid über das eingereichte Gesuch auch der Aspekt nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Ablehnung des Verteidigers ein probates Mittel zur Verfahrensverzögerung darstellt […]. Im vorliegenden Verfahren wurde den Parteien im Rahmen der Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung von der Staatsanwaltschaft am 04.07.2019 der Entwurf der Anklageschrift zugestellt. Daraus geht nun für die Parteien klar hervor, dass ein wesentlicher Teil der Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft zur Anklage bringen will, bereits im kommenden Jahr 2020, beginnend ab Februar, in Verjährung fallen wird.