2 Kommentar StPO, 2. Aufl. 2014, N. 8 f. zu Art. 134 StPO). Gesuche um Entlassung eines amtlichen Verteidigers dürfen nicht zur Unzeit gestellt werden (SCHMID/JOSITSCH, Praxiskommentar StPO, 3. Aufl. 2018, N. 3 zu Art. 134 StPO). 3.2 Die angefochtene Verfügung ist – soweit relevant – wie folgt begründet: Die Staatsanwaltschaft hatte mit Datum vom 04.07.2019 die Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung (Art.