Sowohl der Beschwerdeführer als auch Rechtsanwalt B.________ sind durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechten Beschwerden ist einzutreten. Sie werden gemeinsam behandelt, da sie den gleichen Streitgegenstand haben.