Inzwischen sei eine neue Schulkommission im Amt, wobei ihr am 4. April 2019 bei erster Gelegenheit vom Schulkommissionsmitglied E.________ vorgeworfen worden sei, «es habe ja schon früher Probleme mit mir gegeben», sie habe «heute Morgen meine Akte eingesehen». Sie gehe davon aus, dass die Schulleitung mindestens den Verweis und ihre Stellungnahme in den Akten abgelegt habe. Wenn nun E.________ darauf aus gewesen sei, ihr etwas anzuhängen, so hätte sie zumindest die Stellungnahme lesen müssen. Diese umfasse zwölf Seiten, deren Studium binnen eines Vormittags nicht zu bewältigen gewesen wäre.