1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt B.________ (mit den Akten) - Kantonspolizei Bern, C.________, Waisenhausplatz 32, 3011 Bern Bern, 24. September 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: