Was die Beschwerdeführerin betrifft, so wurde sie nicht nur als Teil dieser, der Polizei sehr negativ gesinnten Gruppe wahrgenommen, sondern trat zusätzlich in Erscheinung. Auch wenn man berücksichtigt, dass sie die Vorwürfe bestreitet, steht zumindest fest, dass sie aus irgendeinem Grund in unmittelbarer Nähe eines Polizisten in dessen Richtung die Arme hob. Ihr Verhalten stach aus einer Gruppe, die der Polizei ohnehin bereits ziemlich aggressiv entgegentrat, zusätzlich heraus und gab aus noch näher zu klärenden Gründen Anlass für die Verfassung einer Strafanzeige. Der gegen die Beschwerdeführerin erhobene Vorwurf wiegt relativ schwer: